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Waschservice ist keine haushaltsnahe Dienstleistung
Die Leistungen eines Wachservices werden außerhalb des Haushalts erbracht und sind deshalb keine Haushaltsnahe Dienstleistung.
Immer wieder müssen die Finanzgerichte über Klagen entscheiden, denen ein "man kann es ja mal probieren"-Fall zugrunde liegt. In so einem Fall versuchen Steuerzahler Ausgaben steuerlich geltend zu machen, die nur mit viel Wohlwollen und zwei zugekniffenen Augen ansatzweise die steuerlichen Voraussetzungen für einen Abzug erfüllen könnten. Manchmal geht so etwas beim Finanzamt durch, aber wenn das Finanzamt genauer hinschaut und die Sache womöglich noch beim Finanzgericht landet, sind die Erfolgsaussichten praktisch null.
Daher überrascht es auch nicht, dass das Finanzgericht Münster den Abzug der Kosten eines Waschservices für Kleidung (Waschen, Bügeln, Stärken, Mangeln) nicht zum Abzug als haushaltsnahe Dienstleistung zugelassen hat. Auch wenn es sich um eine typische Haushaltstätigkeit handelt, wird die Leistung des Waschservices außerhalb des Haushalts erbracht und erfüllt damit nicht die Hauptvoraussetzung für den Steuerbonus.
Steuerterminkalender
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Lohn- und Kirchenlohnsteuer, Solidaritätszuschlag: Anmeldung und Abführung für Dezember 2024 bei Monatszahlern und für das 4. Quartal 2024 bei Quartalszahlern.
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Umsatzsteuer: Voranmeldung und Vorauszahlung für Dezember 2022 bei Monatszahlern und für das 4. Quartal 2024 bei Quartalszahlern.
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Aufsichtsratsteuer und Steuerabzug bei beschränkt Steuerpflichtigen: Anmeldung und Abführung für das 4. Quartal 2024.
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Vergnügungsteuer: Die Zahlung für Dezember 2024 ist fällig. In einigen Gemeinden gelten abweichende Termine.
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Kapitalertragsteuer & Solidaritätszuschlag: Anmeldung und Abführung für Dezember 2024.
Die dreitägige Zahlungsschonfrist für diese Steuern endet am 13. Januar. Bei verspäteter Zahlung bis zu diesem Termin werden Zuschläge und Zinsen nicht berechnet. Die Schonfrist gilt nicht für Barzahlung und die Zahlung per Scheck, Schecks müssen sogar drei Tage früher eingehen.
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Bauabzugssteuer: Die Bauabzugssteuer ist fällig bis zum 10. Tag nach Ablauf des Monats der Erbringung der Gegenleistung.
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Kapitalertragsteuer: Für Ausschüttungen ist die Kapitalertragsteuer im gleichen Zeitpunkt abzuführen, in dem die Kapitalerträge den Gesellschaftern zufließen.