Beitragshöhe hängt vom Einkommen beider Ehegatten ab

Für die Höhe des Krankenversicherungsbeitrags eines freiwilligen Mitglieds ist auch das Einkommen des Ehegatten oder Lebenspartners zu berücksichtigen, wenn dieser privat versichert ist.

Der Krankenversicherungsbeitrag freiwillig Versicherter richtet sich auch nach dem Einkommen des privat versicherten Ehegatten. Das Landessozialgericht Hessen hat bestätigt, dass bei einem freiwillig versicherten Mitglied für den Beitrag dessen gesamte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit zu berücksichtigen ist. Dazu gehört neben dem eigenen Einkommen auch die Hälfte des Einkommens des Ehegatten oder Lebenspartners, sofern dieser nicht ebenfalls Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung ist. Als Grund dafür gibt das Gericht an, dass das Einkommen des besserverdienenden Ehegatten den entscheidenden Faktor für die wirtschaftliche Lage innerhalb der Ehe darstellt.




Steuerterminkalender

10.01.25
Steuern und (Vor-)Anmeldungen
  • Lohn- und Kirchenlohnsteuer, Solidaritätszuschlag: Anmeldung und Abführung für Dezember 2024 bei Monatszahlern und für das 4. Quartal 2024 bei Quartalszahlern.

  • Umsatzsteuer: Voranmeldung und Vorauszahlung für Dezember 2022 bei Monatszahlern und für das 4. Quartal 2024 bei Quartalszahlern.

  • Aufsichtsratsteuer und Steuerabzug bei beschränkt Steuerpflichtigen: Anmeldung und Abführung für das 4. Quartal 2024.

  • Vergnügungsteuer: Die Zahlung für Dezember 2024 ist fällig. In einigen Gemeinden gelten abweichende Termine.

  • Kapitalertragsteuer & Solidaritätszuschlag: Anmeldung und Abführung für Dezember 2024.

Die dreitägige Zahlungsschonfrist für diese Steuern endet am 13. Januar. Bei verspäteter Zahlung bis zu diesem Termin werden Zuschläge und Zinsen nicht berechnet. Die Schonfrist gilt nicht für Barzahlung und die Zahlung per Scheck, Schecks müssen sogar drei Tage früher eingehen.

  • Bauabzugssteuer: Die Bauabzugssteuer ist fällig bis zum 10. Tag nach Ablauf des Monats der Erbringung der Gegenleistung.

  • Kapitalertragsteuer: Für Ausschüttungen ist die Kapitalertragsteuer im gleichen Zeitpunkt abzuführen, in dem die Kapitalerträge den Gesellschaftern zufließen.